Wichtige Hinweise für unsere Vermieter und Verkäufer:
Seit Juli 2008 ist der Energieausweis für viele bestehende Gebäude Pflicht. Werden Immobilien verkauft, verpachtet oder vermietet, so gibt der Energieausweis transparente Auskünfte über den jeweiligen Energiebedarf des Gebäudes.
In der EnEV 2014 ist festgelegt, dass Immobilienanzeigen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten müssen. Das gilt zwar schon seit 1. Mai 2014, allerdings drohen ab 1.Mai 2015 säumigen Inserenten jetzt Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000€.
Wir möchten Sie aus dem Grund auf diesem Wege darauf hinweisen, dass wir laut Gesetz ab dem 1. Mai 2015 nicht mehr für ihre Immobilie werben dürfen, falls wir bis dahin keinen Energieausweis von Ihnen vorgelegt bekommen haben.
Zuständig sind u.A. der Bezirksschornsteinfeger, Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen auch wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Auf Wunsch lassen wir Ihnen gerne einen Ausweis erstellen oder nennen wir Ihnen Adressen und Ansprechpartner.